Für die Festlegung des Jahresbeitrages gilt das Lebensjahr, welches im Beitragsjahr vollendet wird.
Neben dem Lebensalter ist auch der aktuelle Personenstand maßgeblich für die Festlegung des Mitgliedstatus:
A-Mitglieder: Mitglieder ab dem 26. Lebensjahr (nach dem 25. Geburtstag), die keiner anderen Kategorie angehören.
B-Mitglieder: Partner (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährte/in) eines A-Mitgliedes.
C-Mitglied: Person, die bereits in einer anderen Sektion A- oder B-Mitglied ist.
Kinder und Jugendliche zahlen als Einzelmitglieder, sind im Familienrahmen beitragsfrei.
Keine Aufnahmegebühr beim Wechsel von einer anderen Sektion (gilt nicht für C-Mitglieder).
Bei Eintritt ab September ist der Beitrag für das Eintrittsjahr um 50% reduziert.
Neumitglieder, die zum 1. Januar eintreten, können ab dem 1. Dezember des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.
Schwerbehinderte beantragen die Beitragsbefreiung bitte durch Zusendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises. Die Beitragsbefreiung wird dann im Folgejahr (bei Neumitgliedern sofort) wirksam.
Bei Mitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird wegen des höheren Aufwands eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.